Das Vertragsrecht ist ein umfangreiches Rechtsgebiet, das viel mehr als nur Kaufverträge umfasst. Vertragsabschlüsse begegnen Ihnen in fast jedem Bereich des täglichen Lebens. Selbst, wenn Sie Ihren Einkauf im Supermarkt auf das Kassenband legen, schließen Sie einen Vertrag ab, Ihr Vertragspartner ist der Supermarkt. Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Institutionen, Behörden und Unternehmen können Verträge abschließen. Entsprechend dem rechtlich garantierten Grundsatz der Privatautonomie ist es möglich, den Vertragsinhalt nach eigenem Ermessen zu gestalten, sofern das zugrundeliegende Rechtsgeschäft nicht gegen die guten Sitten und geltendes Recht verstößt.